Montag, 7. Juli 2014


Studientexte und Dokumente
zur Geschichte des CID Institutes
 
Forensik und Kriminologie
Dokumentation des administrativ
vorangetriebenen Generationswechsels
 am Institutsstandort am Beispiel von Detailbetrachtungen des Abtransportes von Rosemarie Zanger am 5./6.11.2012









BM 1 : Löffel unbekannter Herkunft welcher in der Nacht vom 5./6.11.2012 vor dem Wohnhaus von Rosemarie Zanger abgegeben wurde. Das Beweisstück wurde später zwischen den Scherben eines von der Hauseinfahrt aus von außerhalb mit einer Metallramme zertrümmerten Badezimmerfensters gefunden. 





Anekdoten zum 6. November 2012

CID Institut Forensik und Kriminologie










1. DAS BUCH

Am Vormittag des 6. November 2012, einem Dienstag, verpackt Frau ............. ein Buch in einem luftgepolsterten, weißen Din-A-4 Briefumschlag, adressiert diesen korrekt mit der Anschrift der mit ihr befreundeten Rosemarie Zanger aus Weilmünster, frankiert diesen mit einer 55 Cent Briefmarke "Nationalpark Jasmund" und einer 90 Cent Briefmarke "225 Gedenktag Joseph von Fraunhofer" und verschließt ihn mit 2 messingfarbenen Versandklammern. Anschließend bringt sie die Versandtasche zum Postamt wo die Sendung angenommen und um 2 Uhr 21 Minuten nachmittags mit dem Stempel des Briefzentrum 65 versehen wird.

Was Frau ............ zu diesem Zeitpunkt nicht weiß bzw. was sie vermuthlich nicht wissen kann, daß ihre Buchsendung die angeschriebene Empfängerin nicht mehr zu Hause erreichen kann bzw. niemals wieder erreichen wird, denn wenige Stunden vor der Verpackung des Buches in der Wohnung der Absenderin in der Rheinbergstraße brach um 1 Uhr morgens ein schwarzuniformierter, maskierter und mit MP5-Maschinenpistolen bewaffneter Spezialtrupp der hessischen Polizei das Haus von Frau Zanger auf, und übergab diese der Besatzung eines Rettungswagens, welche die 77-jährige über mehrere Stationen hinweg um 7.40 morgens in der Neurochirurgie der Frankfurter Universitätsklinik ablieferte.

Von dieser, ihrer letzten Reise würde Frau Zanger nicht lebendig nach Hause zurückkehren. Aber das konnte Frau ............ vermuthlich zum Zeitpunkt der Aufgabe der Sendung auf dem Postamt nicht wissen. 

Wie der Titel des Buches lautet ? Es handelt sich um das Buch "Die Juden von Usingen", verfaßt 1996 vom ehemaligen Sozialkundelehrer der Christian Wirth Schule Usingens, Studienrat Stephan Kolb. Warum das hier eine Rolle spielt ? Nun, das Buch behandelt ausführlich die Schicksale der Usinger Juden in den Jahren von 1933 bis 1945 und Frau Zanger ist ebenda und genau zu dieser Zeit ab 1935 aufgewachsen. Ihr Vater war damals Mitglied der SA und NSDAP und soll angeblich an den Ausschreitungen der Kristallnacht vom 9./10. November beteiligt gewesen sein. Als 3-jährige hatte sie in dieser Nacht mitangesehen, wie aus dem Haus in der Wilhelmjstraße Ecke Bahnhofstraße/Zitzergasse ein kleines Mädchen mit langen, schwarzen Haaren vom Mob an den Haaren aus dem Haus gezerrt wurde. Dieses Erlebnis traumatisierte die junge Usingerin so sehr, daß sie 20 Jahre später ihrem eigenen Sohn die Haare blond färbte und Locken hineindrehte, damit dieser "arisch" aussehe und "nicht abgeholt würde".

Im Deckel des Buches eingeklebt fand sich dann später ein von der Absenderin handgeschriebener gelber "Post-It"-Zettel auf welchem mit Datum 6.11.12 vermerkt stand: 

Liebe Frau Zanger, 
lichen Dank für Ihren lieben Brief v. 25.10.12. Ich bin momentan im Stress (Gedenktage 9. Nov. usw.) Ich melde mich wieder. Halten Sie sich !! Ich bin gottlob gesund, aber auch schon 73 J. !! Anbei das Buch ! Dank u. Grüße. ............. (Name der Absenderin)

Hätte die Bekannte von Frau Zanger gewußt, wie sehr die mitternächliche Szenerie dem Ereignis ähnelte, welches ihre Freundin am 9.11.1938 in Usingen selbst beobachtet hatte, die im Buch von Stephan Kolb allerdings unerwähnt bleibt, hätte sie diesen Gruß wohl anders verfaßt. 

Frau Zanger selbst hatte das Buch gar nicht mehr zurückerwartet. Wenige Wochen zuvor fragte ihr ältester Sohn nach dem Verbleib der Chronik, da er für eigene Recherchen zu historischen Zusammenhängen darin lesen wollte. Sie antwortete dazu, daß sie es ihrer Bekannten von der GCJZL gegeben habe und diese es wohl nicht zurückgeben werde, wobei ihre gleichzeitige abwinkende Handbewegung wohl andeutete, daß es möglicherweise besser sei, nicht wieder in das Buch hineinzuschauen.




2. SUGGESTION, PHANTASIE, LÜGE UND WAHRHEIT IN DER "HESSENSCHAU.DE"

Am Abend desselben Tages, an welchem Frau ........ das Buch über die Usinger Juden zur Post brachte, berichtete ab 19 Uhr 30 die Hessenschau über die Ereignisse der vergangenen Nacht in Weilmünster. 

Zwischen 19 Uhr 46 und 44 Sekunden und 19 Uhr 47 und 11 Sekunden verliest die Nachrichtensprecherin Alrun Kopelke die Meldung mit dem Titel "SEK-Einsatz" im zweiten Nachrichtenblock der Sendung. Die Passage zu den Vorgängen in Weilmünster ist eingebettet zwischen Meldungen über einen "von Polizisten in einer Frankfurter U-Bahn-Station verprügelten Äthiopier" und die "Identifikation einer Frauenleiche aus Kassel durch die Gießener Gerichtsmedizin".

Zur Begründung für den mitternächtlichen Aufbruch des Wohnhauses, der dem Abtransport von Frau Rosemarie Zanger vorausging, verliest Alrun Kopelke folgenden Text: 

" .... Ein 55-jähriger Mann hatte verhindern wollen, daß seine TODKRANKE Mutter vom Notarzt abgeholt und versorgt wird. Eine Ärztin hatte zuvor den Rettungsdienst gerufen, weil sie die alte Dame DEHYDRIERT und UNTERERNÄHRT vorgefunden hatte. ... "

Diese mehr als fragwürdige "ärztliche Diagnose" führte in der Folge nicht nur zum vollkommen unangemessenen, nächtlichen Vorgehen der vor dem Wohnhaus von Frau Zanger zusammengekommenen Personen sondern bildete auch den nicht hinterfragten Ausgangspunkt der nachfolgenden medikamentösen Behandlung in der Frankfurter Neurochirurgie mit "nierenfunktionshemmenden Medikamenten" die den Körper der Frau innerhalb weniger Tage derart aufquellen ließen, daß diese bis zur Unkenntlichkeit entstellt selbst von nächsten Verwandten nur mit Zweifeln wiedererkannt wurde.

Über welche Suggestivkraft muß "eine Ärztin" verfügen, die trotz vollständigem Fehlens eindeutig erkennbarer Symptome von "Dehydratation und Unterernährung" bei einer Patientin diese Mangelernährungssituation diagnostiziert und dadurch einen nächtlichen Polizeieinsatz mit Spezialkommando, Hausaufbruch, Zwangseinweisung, Fehlmedikamentierung und anschließenden mehrfachen Kopfoperationen auslöst ?

Rosemarie Zanger litt zwar tatsächlich seit der Vorwoche des Ereignisses an wiederholten Schwächezuständen, was die Hinzuziehung der Hausärztin und Bitte um Behandlung der Patientin durch den mit ihr zusammenlebenden Sohn zu Hause zur Folge hatte, doch war sie auf den ersten Blick und auch für medizinische Laien erkennbar weder dehydriert noch unterernährt, wie die noch am Vortag, dem 5. November 2012, während des Nachmittagkaffees aufgenommenen Fotografien belegen :



Rosemarie Zanger und ihr älterer Sohn Peter beim Kaffeetrinken am 5. November 2012 zwischen 15 und 16 Uhr im Zimmer der 77-jährigen im gemeinsam bewohnten Haus in Weilmünster.


Diese gesamte Situationskenntnis hatte Frau Alrun Kopelke am Abend des 6.11.2012 bei Ihrem Auftritt in der Hessenschau allerdings nicht, sonst hätte sie vermuthlich den ihr zum Verlesen vorgelegten Nachrichtentext nicht fehlerfrei bzw. ohne Versprecher vorgetragen.




3. DIE NACKTE PATIENTIN MIT DER HELLGRÜNEN FLEEZE-JACKE

Bald nach ihrer Heirat im Jahre 1956 befreundeten sich Rosemarie Zanger und ihr Ehemann auf der Emmershäuser Hütte mit dem Bad Sodener Neurochirurgen Wilhelm Krücke und dessen Ehefrau Edith. Krücke war seit 1937 zusammen mit den Neuropathologen Julius Hallervorden und Hugo Spatz am Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin-Buch als Assistent tätig. Ab 1940 war Wilhelm Krücke als Pathologe für die Luftwaffe tätig. Ab 1947 baute er in Frankfurt das Neurologische Institut auf.

Ob Krücke als Hirnspezialist der Luftwaffe während der Zeit des Faschismus auch an den im Nürnberger Ärzteprozess (15.10.1946 - 20.8.1947)  abgehandelten Menschenversuchen teilgenommen hat, ist hier nicht exakt recherchiert. Solche Versuche beinhalteten Experimente zur Wirkung von Umweltfaktoren (Temperatur (Kälte) und Druck) auf in Flugzeugen, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht mit klimatisierten Druckkammern ausgerüstete waren, transportierte Personen. Im Rahmen solcher Experimente war unter anderem ausgetestet worden, ab welcher Flughöhe ungeschützte Passagiere das Bewußtsein verloren bzw. ab welcher höheren Flughöhe dann der Tod der Bewußtlosen eintrat bzw. welche Faktoren (Kälte / atmosphärischer Unterdruck) zum Organversagen führten. (Siehe: Experimente von Pugh in CID Report 2006).

Am 22. Oktober 1954 wurde Krücke zum Professor für Neuropathologie am Edinger-Institut der Universität Frankfurt ernannt, dessen Direktor er am 20. Dezember 1955 wurde. Bis 1978 wirkte er dann als Direktor des Max Planck Institutes für Neuropathologie aus dem er sich 1981, 7 Jahre vor seinem Tod im Jahre 1988, zurückzog.

Ob die Überstellung von Rosemarie Zanger an die Frankfurter Neurochirurgie am frühen Vormittag des 6.11.2012 schon vor ihrer gewaltsamen Abholung aus ihrem Wohnhaus um 1.30 nachts geplant und vorbereitete war und ob ihre Einweisung dort von der Limburger Kriminalpolizei und der Limburger Rettungseinsatzzentrale deswegen vorgeplant war, weil sie in persönlicher Beziehung zu dem ehemaligen Frankfurter Neurochirurgen und Institutsprofessor Wilhelm Krücke gestanden hatte, kann hier nur vermutet werden.

Zumindestens bestanden aber zwischen der Stadt Limburg und Wilhelm Krücke Beziehungen, die die Benennung einer Straße dieser Stadt begründeten, nämlich der "Wilhelm-Krücke-Straße" als Verlängerung der "Siemens Straße", also der Erbauerfirma des Hirnröntgengerätes MRT, im Limburger Stadtteil Offheim. Und vielleicht ist auch die Ortswahl der Straßenlage nicht so ganz zufällig gewesen, denn sie befindet sich sozusagen in  "Wurfweite", also in unmittelbarer Nachbarschaft zum Offheimer Weg - und damit zur Limburger Polizeistation, welche den Einsatz gegen Frau Zanger veranlaßte, sowie zur ebenfalls benachbarten Senefelder Straße, in welcher sich die Rettungseinsatzzentrale befindet, von welcher aus das nächtliche Vorgehen der "SAniTäter" geleitet wurde.



Nachbarschaften der "Wilhelm-Krücke-Strasse" (roter Kasten links), "Kripo-Station im Offheimer Weg" (roter Kasten Mitte) und "DRK Rettungseinsatzzentrale Senefelder Straße" (roter Kasten rechts) in Limburg, dem Startpunkt der Aktion vom 5./6.11.2012.


Ebenso ist es Spekulation, ob die Tatsache, daß Frau Rosemarie Zanger bei der Aufnahme in der Frankfurter Neurochirurgischen Klinik am 6.11.12 offensichtlich ohne Kleidungsstücke  "angeliefert" wurde, dadurch zu erklären ist, daß die oben zitierten "Luftwaffenmedizinischen Kältekammerversuche" durch das Transportpersonal an ihr nachexerziert werden sollten. Bei ihrer Abholung aus ihrem Schlafzimmer trug die im Bett liegende Frau eine hellgrüne Fleeze-Jacke. Verwunderlich ist zuerst, daß die angeblich gerade "an einem Schlaganfall Erkrankte" in diesem angeblich so kritischen Zustand nicht direkt vor ihrem Haus in einen Rettungswagen gelegt wurde sondern - wie im HR-Maintower Bericht vom 6.11.12 zu erkennen ist - zuerst von mehreren Sanitätern eskortiert durch die kalte Novembernacht über einen Feldweg über mehrere 100 Meter bis auf die Landstraße, dann Richtung Ortsmitte geschoben und schließlich auf den Hof des Hauses 21 gerollt wurde - wobei sie mit der auch auf der obigen Abbildung gezeigten grünen Fleeze-Jacke bekleidet war. 

Szenenfoto Maintower Bericht zu SEK-Einsatz am 6.11.12


Daß die Patientin auf dem Transportweg entkleidet worden war und daß es Gründe gegeben haben muß, ihr ihre Kleidungsstücke wegzunehmen bzw. diese nicht bei der Patientenaufnahme abzugeben, leitet sich aus der Tatsache ab, daß das Krankenhaus keine persönlichen Gegenstände der Patientin in Obhut hatte.

Worin bestanden diese Gründe ? Wurde sie nach Abgabe durch das SEK an die Sanitäter von diesen entkleidet und erniedrigt ? Für eine solche Hypothese spricht die Tatsache, daß am 14. November 2012 die Augen der Patientin Verätzungen aufwiesen und sie durch 2 in den Mund eingeführte Beatmungsschläuche am Sprechen gehindert wurde, was durch einen tags darauf angelegten Luftröhrenschnitt noch untermauert wurde. So war sie weder in der Lage, zu schildern, was ihr nach ihrem Abtransport zugestoßen war, noch einen der Beteiligten wiederzuerkennen. Ebenso konnte sie selbst keine Angaben zur Genese einer genähten Schnittwunde an ihrer Schläfe machen.

Was geschah aber mit ihren Kleidungsstücken und wer hatte Zugang zu der Patientin im Rettungswagen ? Wurde die grüne Fleeze-Jacke von der- oder demjenigen, der die 77-jährige Rosemarie Zanger "zur Strecke brachte", als Trophäe mitgenommen ? Diese Frage stellt sich zumindestens seit dem 23. August 2014, als der als Alexander Hammer bekannte Weilmünsterer Rollstuhlfahrer den Gartenzaun von Rosemarie Zanger ansteuerte, dort seinen Rollstuhl verließ und per Krücken-Schlag begann, Pflaumen aus ihrem Garten zu ernten, wobei auf seinem Rollstuhlsitz ein türkisgrünes Sitzkissen aus dem gleichen Stoff von Frau Zangers Fleece-Jacke auffiel.



Sitzkissen aus türkisgrünem Fleeze-Jacken-Stoff auf Rollstuhl des Alexander Hammer während selbiger am 23.8.2014 um 14 Uhr 30 mittels Krücke Pflaumen aus dem Garten von Rosemarie Zanger stiehlt. 





    4. DIE KLAGE WEGEN DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG

 Auszug aus der VGH-Klage gegen die "WASSERGEBÜHRENBERECHNUNG" durch die "Finanzabteilung" der Gemeinde Weilmünster
Gesamttext: http://www.report-2015-vgh-klage.blogspot.de


3.B. Detailbezug der Klage


Der Haushalt des Klägers in kommunaler Verwaltungszuständigkeit der Gemeinde Weilmünster sieht sich seit 2009 systematischen Unregelmäßigkeiten bei der jährlichen Inrechnungstellung der Wassergebühren ausgesetzt, die den Eindruck erwecken, als handele es sich um gezielte Schikanen der verantwortlichen Sachbearbeiter in der Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung.

Eine diesbezügliche Auseinandersetzung mit der Gemeindeverwaltung begann in 2009, als 2 Mitarbeiter der Finanzabteilung mit der Forderung an den Haushalt des Klägers herantraten, die eingebaute Wasseruhr nicht turnusgemäß austauschen zu lassen und dabei auch noch auf eigene Kosten größere Umbauten am Leitungssystem des Hauses vornehmen zu lassen.

Grundlage der Forderung der Gemeinde waren von unzuständiger Seite geäußerte Zweifel

Der Kläger lehnte den geforderten Umbau ab, dessen Kosten ein Vielfaches der jährlichen Wasserverbrauchsmenge des Haushaltes ausgemacht hätten, woraufhin die Gemeindeverwaltung die Gebührenordnung für Wasser dergestalt änderte, daß die Grundgebühr für Zähler mit größerem Durchflußmengenquerschnitt überproportional stark anstieg. Der Haushalt des Klägers hätte somit bei Beibehaltung der eingebauten Zählanlage für 40-50 cbm Trinkwasser jährlich einen Betrag von weit über 1000 Euro zu zahlen gehabt. Die Kosten für einen Wasserleitungsumbau für den zusätzlichen Einbau einer „Norm-Halterung“ sollten bei ca. 600,-- Euro liegen.

Im Februar 2011 stellte die zuständige Verwaltungsangestellte eine Wassergebührenvorauszahlungsforderung in Höhe von 1.700 Euro zu – bei 46 Kubikmeter Trinkwasserentnahme aus dem Weilmünsterer Versorgungsnetz im Jahr 2010. Gegen diese Forderung wurde Widerspruch eingelegt und eine Ausnahmeregelung beantragt, die die Beibehaltung der eingebauten Wassermessanlage bei gleichbleibender Tarifgruppe erlaubte.

Die Gemeinde akzeptierte dies vorübergehend und erließ einen Aussetzungsbescheid für die Gebührenforderung. Am 25.1.2012 erfolgte aber erneut eine weit überhöhte Inrechnungstellung, diesmal von 1.189,85 Euro bei 43 cbm Trinkwasserverbrauch im Vorjahr. Der neuerliche Widerspruch wurde von der Verwaltungsangestellten zurückgewiesen mit dem Argument, daß „wenn ein Austausch des Zählers bei Umbaukosten von 600-800 Euro erfolge, die Gebührenrechnung dann auch wieder zum Normaltarif erfolgen würde“.

Dieser Forderung widersprach der Haushalt des Klägers.

Die Gemeindebedienstete der Finanzverwaltung, Frau Karin Schönbach, beantragte daraufhin beim Kreisausschuß des Landkreises Limburg-Weilburg eine Zwangsvollstreckung gegen den Haushalt des Klägers zur Durchsetzung ihrer Zahlungsforderung.

Dieser wurde am 29.3.2012 in Form eines Schreibens des Fachdienst Vollstreckung des Amtes für Finanzen (Markus / Krekel) unter Az.: 2012/01506 im Haushalt des Klägers vorstellig und forderte innerhalb einer Woche den Betrag von 266,85 Euro zu überweisen, ansonsten würden kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Gegen diese Vollstreckungsandrohung wurde beim Verwaltungsgericht Gießen eine einstweilige Verfügung erwirkt woraufhin das Amt für Finanzen und Organisation, Fachdienst Vollstreckung (Hr. Müller) des Kreisausschuß Limburg Weilburg mit Schreiben vom 2. April 2012 dann die Aussetzung der angedrohten Zwangsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2012 ankündigte.

Am 18. April 2012 erfolgte die Rückverweisung der Angelegenheit vom Kreisausschuß zu Gemeindeverwaltung Weilmünster durch Schreiben von Dr. T. Orth von der Kommunalaufsicht.

Zwischenzeitlich war am 31.3.2012 vom Haushalt des Klägers ein Antrag auf Aufhebung der Wassergebührenverordnung der Gemeinde Weilmünster beim Hessischen Minister für Finanzen, Dr. Thomas Schäfer, in Wiesbaden gestellt worden.

Am 11.4.2012 ließ der Haushalt des Klägers dann die Wasseruhr inclusive Leitungssystem von einem örtlichen Installationsbetrieb umbauen, wobei Kosten von 476,70 Euro entstanden. Am 7. September 2012 wurde die diesbezügliche Rechnung des Installationsbetriebes an die Finanzabteilung der Gemeinde als Verursacher der Kosten gesandt. Mit Schreiben vom 11.9.2012 lehnte diese unter Az.: II/A1/Ks-052828 – 815.6 die Übernahme der Kosten ab.

2 Monate später, am 6.11.2012 um 1 Uhr morgens öffnete ein schwarz-uniformiertes und mit Maschinenpistolen bewaffnetes Sonder-Kommando der Polizei im Beisein eines Dokumentationstrupps der „Hessenschau“ des Hessischen Rundfunks unter dem Vorwand, ein Arzt hätte die Krankenhauseinweisung der 77-jährigen Mutter des Klägers, Rosemarie Elisabeth Zanger geb. Klinge, verfügt, gewaltsam das Wohnhaus des Klägers und führte eine Zwangseinweisung der psychosomatisch erkrankten Frau in die Neurochirurgie Frankfurt durch, wo sie am 14.11.2012 vom Kläger mit Kopfverletzungen aufgefunden wurde. Am 15.11.2012 erfolgte ein folgenschwerer operativer Eingriff in den Kopf der Frau, welchen sie nicht überlebt.

Der Kläger betrachtet diesen Vorgang als direkt im Zusammenhang mit der am 29.3.2012 von der Weilmünsterer Gemeindebediensteten eingeleiteten Zwangsvollstreckung stehend. Dies ergibt sich aus dem folgendem Zusammenhang: Mit Schreiben vom 2.4.2012 (Müller) wurde die vorläufige Aussetzung der angedrohten Maßnahmen von Seiten der Vollstreckungsbehörde bis 30.6.2012 mitgeteilt. Da der Wasser-Zähleraustausch im Hause des Klägers zwischenzeitlich erfolgt waren - der Finanzverwaltung der Gemeinde Weilmünster somit die Grundlage für ihre überhöhte Zahlungsforderung entzogen worden war – und die „Rückverweisung des Vorganges“ durch die Kommunalaufsicht an die Gemeinde erfolgt waren, schenkte man im Haushalt des Klägers dem eingeleiteten Vollstreckungsverfahren keine Beachtung mehr. Offensichtlich wurde die Zwangsvollstreckung von der Gemeindeverwaltung Weilmünster aber weiterbetrieben oder zumindestens das eingeleitete Verfahren nicht formell außer Kraft gesetzt, was im Verantwortungsbereich der Gemeindebediensteten Norbert Dressler und Karin Schönbach gelegen hätte. In diesem Zusammenhang wird den beiden Verwaltungsmitarb eitern Absichtlichkeit und systematisches böswilliges Handeln in Zusammenwirken mit weitergespannten Personenkreisen unterstellt, die Rachemotive gegen den Haushalt des Klägers und insbesondere die Person seiner Mutter hegten.

Nach der erfolgten Zwangsvollstreckung von Frau Zanger (6.11.2012-12.12.2012) versuchte die Gemeindebedienstete Karin Schönbach mit Vorlage der Wassergebührenrechnung vom 29.1.2013 dem verbliebenen Haushalt von Frau Zanger erneute extrem überhöhten Gebührensätze und Zahlungsbeträge zu erschleichen, wobei sie trotz der erfolgten Wasserzähleranpassung (Umbau Firma Jung vom 11.4.2012) und einem Haushalts-Wasserverbrauch im Vorjahr von unter 25 cbm einen Rechnungsbetrag von 1.126,23 Euro forderte. Nach Protesten des Klägers reduzierte sie am 20.3.2013 ihre Forderung auf den immer noch weit überhöhten Betrag von 856,23 Euro.

Nach erneutem Widerspruch auch gegen diesen Gebührenbescheid setzte die Finanzverwaltung der Gemeinde (Dressler, II/A1/Ks-057420 – Az.: 815.39 vom 17.4.2013) die Wassergebührenvorauszahlung auf relativ dem realen Gebührensatz sich annähernden, aber immer noch weit überhöhten 508,-- Euro fest.
In einem außergewöhnlich aufwendigen, auf Befliegung, Luftbildauswertung und Kartierung gestützten Verfahren, dessen Gesamtkosten vermutlich auf die Wasserverbraucher umgelegt werden sollen, wurden dann in 2013 und 2014 von der Finanzverwaltung die Grundstücke Weilmünsters in Teilflächen mit Regenwasser-Versickerung, privater Regenwasser-Sammlung und Regenwasserabfluß in die kommunale Kanalisation kategorisiert, um so individuell angepasste Gebührensätze einfordern zu können.

Gegen den ab 2014 anonym ausgestellten Wassergebühren-Vorauszahlungsbescheid der Finanzabteilung (Zi. 11 und 13 vom 16.1.2014) über 361,67 Euro bei einem Vorjahres-Wasserverbrauch von 18 cbm wurde vom Haushalt des Klägers kein Widerspruch eingelegt.
Der von der Finanzabteilung (Zimmer 11 und 13) der Gemeinde Weilmünster am 20.1.2015 ausgestellte Vorauszahlungsbescheid für 2015 über 640,41 Euro bei einem Vorjahreswasserverbrauch von 21 cbm bildet nun den Anlaß für die vorliegende Verwaltungsgerichtsklage.

Zuerst beinhaltet der Vorauszahlungsbescheid einen Gebührenanstieg zum Vorjahr von fast 100%. Die reale Trinkwasser-Verbrauchsgebühr für 21 cbm liegt dabei bei korrekt 36,25 Euro. Die vierfach höhere Grundgebühr von 132,00 Euro schlüsselt nicht auf, welche Kosten damit dem Haushalt in Rechnung gestellt werden sollen. So ist nicht erkennbar, ob in diesem Betrag versteckte Verwaltungskosten für Befliegung und Kartierung enthalten sind und Kosten der Bauwerke für kommunale Regenwassersammel- und Abwasserreinigungsanlagen in der Dietenhäuser Strasse Weilmünsters – die nicht mit dem Stadtviertel des Klägers in Zusammenhang stehen – irregulär umgelegt werden sollen. Demgegenüber bewegen sich die geforderten Vorauszahlungsbeträge für Abwasserreinigung mit einer Grundgebühr von 45,72 Euro und einer Abwasserreinigungsgebühr von 66,25 Euro im akzeptablen Bereich.

Geklagt wird hier insbesondere (siehe Teil 2 der Klage) gegen die erstmalige Erhebung einer Niederschlagswassergebühr für 166 qm Dachfläche in Höhe von 118,37 Euro (0,71 Euro / qm).

Desweiteren beinhaltet die Wassergebührenrechnung für den Haushalt des Klägers erstmals einen für 2015 auf 365 % erhöhten Grundsteuer-Hebesatz in Höhe von 146,04 Euro, obwohl seit 1970 eine Grundsteuerbefreiung für den Haushalt des Klägers besteht. Diese vereinbarte Grundsteuerbefreiung war Teil des Angebotes der Gemeinde Weilmünster (Dr. Ernst Löw MdL, Waldemar Windmeier / Bürgermeister) an die Familie Zanger/Weilrod, sich mit derer damaligen Optisch-feinmechanischen Fabrik und Wohnhäusern auf dem Areal Schulhaus Nassauer Strasse 23, 23a, 23b neu anzusiedeln. Letzteres weist darauf hin, daß Teile der Weilmünsterer Gemeindeadministration nach der Beseitigung von Rosemarie Zanger per Zwangsvollstreckung den weiterbestehenden ursprünglichen Grundkonsens mit ihren Nachkommen endgültig beenden will.
3.C. Antrag
Es wird beantragt, Herrn Norbert Dressler und Frau Karin Schönbach bei gekürzten Bezügen in den sofortigen Ruhestand zu versetzen.

Die Gemeinde Weilmünster verpflichtet sich, zukünftig nicht mehr zu versuchen, dem Haushalt des Klägers überhöhte Wassergebühren zu berechnen.


Einige Spezifkationen des unter Gewaltandrohung und auf besonderen Treibens der Frau Karin Schönbach im März 2012 im Haus von Frau Zanger  eingebauten "Wasserzählers" unter besonderer Berücksichtigung des Gerätedesigns:



Einige Spezifkationen des unter Gewaltandrohung und auf besonderen Treibens der Frau Karin Schönbach im März 2012 im Haus von Frau Zanger  eingebauten "Wasserzählers" unter besonderer Berücksichtigung des Gerätedesigns, wobei Bezugnahmen zur historischen Bedeutung Weilmünsters als Euthanasie-Standort möglicherweise zufällig ausgewählt wurden, um die Kontinuität zu verschleiern






5. Der Plan

 " ... und dann fahr'n wir die Alte ins Krankenhaus und ihr Sohn kommt sie dann da besuchen ... "


Daß sich für die Spätherbstmonate für Frau Zanger schlechtes Wetter ankündigte, fühlte nicht nur sie selbst. Von einem Kreis für sie eigentlich "wichtiger" Menschen wurde sie ab Oktober 2012 plötzlich "abgemacht". Die genauen Gründe hierfür mögen vielfältig gewesen sein - das Denken und die Logik der Menschen hier auf dem Lande unterliegen merkwürdigen Wandlungen. Eines was bevorstand war aber in weitergespanntem Rahmen von größerer Bedeutung: Im Dezember 2012 jährte sich zum 20igsten Male der Todestag des kolumbianischen Schwiegervaters ihres ältesten Sohnes und im November, genauergesagt zwischen dem 11. und dem 15. November 2012  jährte sich zum 10ten Male der Krankenhausaufenthalt ihres Ehemannes Rolf, der die Weilburger Hessenklinik nicht mehr lebend verlassen konnte. 

Genau dorthin wollte "MAN" die Rosemarie Zanger im November 2012 dann "fahren".

Frau Zanger und ihr ältester Sohn hatten nämlich die Ruhe gestört. Die Ruhe der Limburg-Weilburger Justiz und die ihrer "regionalen Verwandtschaft. Wegen des Todes ihres Mannes Rolf am 15.11.2002 und dessen Schwester Gertrud am 22.2.2005 hatten sie nämlich "Strafanträge" gegen einige Beteiligte (und "Erben") bei deren Krankenhauseinweisungen und Behandlungen gestellt und langanhaltend gemeckert, als "die Justiz" die Verfahren "weglegte". Dieser Ärger rückte auch "die Verwaltung" zunehmend in ein schlechtes Licht. 

So plante "MAN" also, Frau Zanger "zu Holen".


Für die "Abholung" von Frau Zanger am 6.11.2012 bereits am Vortage ausgestellte 2 Transportaufträge. Bemerkenswert der Betreuungsauftrag NA/RP und die unterschiedlichen "Versicherten ID".






6. Der Transport

Gedanken zur Frage: "Warum Frau Zanger in der Nacht vom 5./6.11.2012 von ihrem Haus zuerst auf den Schulhaus-Parkplatz "gerollt" wurde und wie dann und wo das Loch in ihren Kopf kam ... ?".


Daß am Abend des 5. November 2012 in der Nassauer Strasse Weilmünsters etwas anderes bevorstand, als ein von der Polizei begleiteter Transport einer Rentnerin in ein Krankenhaus, bemerkten außer den Beteiligten zuerst die Autofahrer zwischen Möttau und Weilmünster: Die Nassauer Straße war zwischen dem Möbellager Zeller und dem Dachdeckerunternehmen U. Weil sowie dem ehemaligen Mercedes Benz Autohaus Buchholz von der Polizei für den Verkehr gesperrt worden. Dies meldete sogar der HR 3.

Nun würde man vermuten, daß bei der Fern-Diagnose eines Weilburger Rettungsarztes, der zum Transport einer Frau, die er noch niemals gesehen hatte und trotzdem schon vorbereitend 2 Transportaufträge mit Datum 5.11. ausgestellt hatte, obwohl sie dann erst am 6.11. um 1 Uhr morgens tatsächlich abgeholt wurde, dafür Sorge tragen würde, daß die angeblich "Schwer Erkrankte" die auch noch "Symptome eines Schlaganfalles" aufweisen sollte, direkt vor ihrem Haus in einen Rettungswagen legen würde. Schließlich war es ja schon November und nachts sehr kalt, so daß weitere Ausflüge an der frischen Luft für die Patientin hätten gefährlich werden können.

So mutet der tatsächliche Verlauf des Abtransportes von Rosemarie Zanger aus ihrem Wohnhaus dann doch eher so an, daß der "Rettungsarzt" seiner eigenen Diagnose keinen Glauben schenkte und überzeugt war, wenn man die störrische Patientin eine Weile an der Luft herumschippern würde, dann ginge es ihr sofort wieder besser. Nicht anders ist zu erklären, daß die 77-jährige, die aus ihrem Bett auf eine Rolltrage gelegt und bis zur Haustüre bugsiert worden war und dann um 1 Uhr 25 frühmorgens über die Hauseingangstreppe in den Vorgarten gehievt wurde, wo sie erstmals ins Scheinwerferlicht der Fernsehkameras der Hessenschau geriet,  schließlich nicht dort direkt auch in eine Rettungsfahrzeug kam sondern zuerst aus dem Vorgarten über eine Betonplatte - unter welcher 2 Jahre zuvor  ihr Kräutergarten von Nachbarn und fernen Verwandten beerdigt worden war - auf einen Feldweg geschoben wurde, der sie an der alten Mauer des Sägewerkes Schötz und an der ehemaligen Optischen Fabrik ihres Ehemannes vorbei bis zur Nassauer Straße führte. Dort stand aber immer noch kein Rot-Kreuz-Fahrzeug, das sie aufnehmen konnte - obwohl wegen der Straßensperrung ja genug Parkplatz vorhanden gewesen wäre.


Der Weg der von 4 Rot-Kreuz-Sanitätern geschobenen Rolltrage mit Rosemarie Zanger am frühen 6. November 2012 um 1 Uhr 30 morgens.


Doch ging es nun zunächst noch ein Stück des Weges weiter in Richtung Ortsmitte - vorbei an zwei schwarzen Limousinen, die trotz Straßensperrung dorthin gelangen konnten - bis zum Hoftor des Schulhauses, in welchem zum damaligen Zeitpunkt noch die Gemeindekrankenschwester Silke Rühberg-Wern wohnte, welche Frau Zanger an den Vortagen zu Hause mehrfach besucht und sie zusammen mit ihrer Hausärztin, Frau Dr. Avlen Georges, unterstützt bzw. behandelt hatte.

Frau Rühberg-Wern war - ebenso wie die zweite Nachbarin, Frau Sylvia Schötz - kurz zuvor noch aus dem Wohnhaus von Frau Zanger telefonisch kontaktiert worden, mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, daß sich die vor dem Haus  von Frau Zanger zusammengelaufene und lärmende Menschenmenge zurückziehen solle. Vermutlich beobachtete Frau Rühberg-Wern aus einem Fenster ihrer Wohnung im ersten Stock des "Schulhauses", wie die Rolltrage mit Frau Zanger - die zu diesem Zeitpunkt noch mit ihrer grünen Fleece-Jacke bekleidet war - dann von den Sanitätern von der Nassauer Strasse durch das offenstehende, hölzerne Hoftor auf den geteerten Schulhausparkplatz geschoben wurde, wo mindestens ein weiterer von mehreren Rettungswagen geparkt war.   

Silke Rühberg Wern verstarb unerwartet im Februar 2014, also 16 Monate nach Rosemarie Zangers Abtransport.

Rosemarie Zanger wies am 14.11.2012 in der Neurochirurgie der Frankfurter Universitätsklinik eine mit 5 Stichen genähte Schnittverletzung bei zu den Seiten gescheitelten Haaren nahe des Narbenrandes an der Schläfe auf. Die genähte Wunde war also keine Narbe einer "Kopf-OP", wie sie dem besuchenden, älteren Sohn von Frau Zanger erklärt wurde.

Hatte Frau Rüchberg-Wern von ihrem Fenster aus beobachtet, wer zu Frau Zanger in den auf dem Schulhaus-Parkplastz stehenden Rettungswagen stieg und ihr dort eine später genähte Verletzung an der Schläfe zufügte ?



   Szenen vom Abtransport von Rosemarie Zanger aus ihrem Haus in der Nacht des 6.11.2012 (Hessicher Rundfunk / Maintower vom 6.11.2012)


 Szenen vom Transport Rosemarie Zanger über die Nassauer Straße zum Parkplatz des Schulhaus (Nassauer Strasse 21) in einen dort wartenden Rettungswagen und dessen spätere Abfahrt Richtung Weilmünster Ortsmitte (Hessicher Rundfunk / Maintower vom 6.11.2012)




7. Das eine Loch

" ... und wie dann fast gleichzeitig auch noch ein Loch in die Decke ihres Schlafzimmers kam ... "


Das zwischen 7. und 9.11.2012 von Eindringlingen, die in der Nacht vom 5./6.11. Hausschlüssel entwendet hatten, auf der Suche nach Wertgegenständen in die Schlaf-Zimmerdecke von Rosemarie Zanger gerissene Loch ...


... und die auf ihr Kopfkissen geschleuderten Bruchstücke neben ihrem durchwühlten Nachttisch





8. Und die zwei anderen Löcher

... und wie kurz vorher noch 2 merkwürdige Löcher im Haus von Frau Zanger entstanden waren.

Das wegen der Straßensperrung zum geplanten "Krankentransport" zumindestens einige der Beteiligten etwas anderes planten, als Frau Zanger gesund zu machen, ist einleitend schon verstanden worden. Die in manchen Anwesenden angestauten "Tötungsenergien" mögen durch das Einwirken der verantwortungsvolleren Personen während der langen Wartezeit zwischen den ZDF-Nachrichten um 19.00 Uhr und dem "Crash" um 1 Uhr morgens vielleicht auch abgebaut worden sein. Teilweise zumindestens, denn das "Abholereignis" eskalierte um etwa 0.30 morgens nach einem Versuch des Sohnes von Frau Zanger, die vor dem Hause wartende Menschenmenge zum Rückzug zu bewegen.

Dazu öffnete er den Rolladen des  Badezimmerfensters und sprach zu einigen dort stehenden Personen, die antworteten, sie seinen "von der Polizei" und verlangten, Frau Zanger solle "ins Krankenhaus gefahren werden". Der ältere Sohn im Wohnhaus verweigerte dies mit der Begründung, wegen der bei Dunkelheit unübersichtlichen Situation würde er die Haustüre nicht öffnen. Einer Untersuchung seiner Mutter im Krankenhaus Weilmünster - sie wünschte eine Aufnahme bei Prof. Horning - würde er frühestens bei Tagesanbruch zustimmen.

Etwa 15 Minuten nachdem er den Rolladen des Badezimmerfensters wieder verschlossen hatte wurde gegen die Stelle, an welcher er für die Wartenden sichtbar geworden war, ein Schlag ausgeführt. Vermutlich mit einer Brechstange oder Ramme wurden vom Vorgarten aus der in etwa 4 Metern Höhe befindliche Rolladen, eine Kälteschutz-Korkmatte und die Thermopanescheibe durchstoßen. Später behaupteten Beteiligte gegenüber HR-Mitarbeitern, "Herr Zanger habe mit einer Armbrust von dort auf sie gezielt oder geschossen".




Nachdem das Einrammen des Badezimmer-Fensters nicht die vermutlich von den Außenstehenden gewünschte Reaktion erzeugt hatte, mit welcher der lange geplante Schußwaffeneinsatz gegen die Hausbewohner endlich hätte gerechtfertigt werden können, begann der schwarz-uniformierte Trupp - ca. 10-15 Minuten später - mit dem Aufbrechen der Haustüre und der Dielentüre und drang dann in den Keller des Hauses vor - obwohl die Lage des Schlafzimmers von Frau Zanger, die ja angeblich dringend ins Krankenhaus abgeholt werden sollte, und damit ihr Aufenthaltsort im Obergeschoß exakt bekannt war.

Absolut unverständlich bleibt auch heute, was dann passierte. Erneut wurde die Ramme eingesetzt und ein Loch in die Türe des Kinderzimmers gestoßen wobei derart gewalttätig vorgegangen wurde, daß die Tür durchstoßen wurde. Der Raum war leer, das Kind studierte schon lange fern der Heimat.



Rosemarie Zangers Schlafzimmer erreichten die im Haus Raum für Raum vordringenden erst als Letztes und ca. 30 Minuten nach dem Öffnen der Haustüre und nachdem alle anderen Räume des Hauses zuvor geöffnet und durchsucht worden waren - und das obwohl die angeblich schwer erkrankte Frau ja dringend in ein Krankenhaus mußte !




9. Und dann die vier Löcher im Kopf

Es ist noch zu früh, hierzu schon Detailantworten zu geben, denn diese basierten noch auf zu vielen Spekulationen. Sicher ist, daß Frau Zanger im Krankenhaus eine genähte Schnittwunde am Kopf aufwies, die keine Folge einer regulären, medizinischen Kopf-Operation war, da das zur Wundsterilisation übliche Entfernen der Haare in der Umgebung der Wunde nicht stattgefunden hatte.

Sicher ist weiterhin, daß am Tag nach dem Auffinden der Patientin durch ihren älteren Sohn am 14.11.2012 tatsächlich eine Operation am Kopf der Patientin vorgenommen wurde, bei welcher 3 Drainage-Katheter durch Schädelbohrungen in den Kopf verlegt wurden und eine weitere, ca. 10 cm lange, später geklammerte Narbe direkt über die initiale genähte Wunde gelegt worden war.


Diese Kopfoperation glich einer Gerichtsmedizinischen Öffnung des Kopfes eines Opfers einer Schußwaffeneinwirkung bei der Suche nach den im Kopf verbliebenen Projektilen. Die diesbezügliche Fotodokumentation des Schädels von Rosemarie Zanger sollte nicht von empfindlichen oder emotional labilen Personen betrachtet werden:



Spuren der angeblichen "Kopf-Operation" an Rosemarie Zanger vom 15.11.2012 in der Klinik für Neurochirurgie der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt / Niederrad. Die Aufnahme entstand am 10. Dezember 2012 im VITOS-Klinikum Weilmünster auf der Schlaganfallakutstation bei der Mitteilung des "nun bald bevorstehenden Todes der Patientin" (Dr. Samp / Dr. Todorova). Seit der " OP " waren also über 3 Wochen vergangen, die Haare der "Operierten" inzwischen wieder nachgewachsen.




Daraus wird folgender Ereignishergang abgeleitet :

1. Hypothese:

Frau Zanger erhielt von einem oder einer Unbekannten, die am 6.11.2012 um ca. 1.30 - 2.00 morgens Zugang zum auf dem Parkplatz des Schulhauses auf das Abfahrtsignal wartenden Rettungswagen hatte, einen Hieb mit einer zuvor im Haus beschlagnahmten Macheten auf den Kopf. Die Wunde wurde notversorgt durch 5 Naht-Stiche.

Frau Rühberg-Wern wurde Zeugin des Vorganges am Fenster ihrer Wohnung im 1. Stock des Schulhauses.

Nach dem Besuch des älteren Sohnes von Frau Zanger in der Neurochirurgie Frankfurt am 14.11.2012, in dessen Verlauf Frau Zanger aus dem Schlafzustand erwachte, fürchtete der für die Attacke im Rettungswagen verantwortliche Personenkreis, die Patientin, die man bereits für ausgeschaltet hielt, könne sich erholen und den oder die Täter identifizieren. Daher entschied man sich für einen operativen Eingriff am Folgetag, der dazu genutzt wurde, die "Spur" der notdürftig versorgten Schnittwunde durch eine darübergelegte "Metzgernarbe" verschwinden zu lassen und die Patientin durch einen Luftröhrenschnitt unfähig zum Sprechen zu machen.   


2. Hypothese:

Die initiale Kopfverletzung wurde nicht durch einen Machetenhieb sondern durch eine andere Waffe erzeugt. Die Schuß- oder Einschlagverletzung im Kopf wurde anschließend mit einer Naht kaschiert und als OP-Narbe deklariert. 

Als Waffe in Frage kämen eine kleinkalibrige Pistole oder eine gasdruckbetriebenes Bolzenschußgerät für Hausschlachtungen. Im Falle eines Pistolenschußes hätte bei der OP am 15.11.2012 ein Projektil gefunden werden müssen. Zusätzlich könnte durch die Einschlagwunde mit medizinischem Kryo-Gas-Spray in das Kopfinnere der Verwundeten eingewirkt worden sein, was den späteren starken Austritt nekrotisierten Gewebes erklären würde.  

Ein entsprechende Pistole vom Typ Walther PPK ihres Ehemannes war am 4.12.2002 im Haus von Frau Zanger "amtlich" beschlagnahmt worden. Die Rückgabe der Waffe nach Klärung der "Erbfolgefragen" an Frau Zanger war bei einem anschließenden Verfahren  im Juni 2003 wegen unerlaubten Waffenbesitzes vom Weilburger Amtsrichter Lechner angekündigt worden.  

Gasdruck-Bolzenschußgeräte befanden sich im Besitz von ortsansässigen nahen Verwandten von Frau Zanger, mit welchen sie seit September 2009 wegen Grundstücksstreitigkeiten und der Zerstörung ihres Hauseingangs-Kräutergartens unter anderem auch juristisch im Streit lag. 

Zusätzlich zu den Kopfverletzungen wurde in der Neurochirurgie Frankfurt auch noch durch Einträufeln von Medikamenten in die Augen auf die Sehfähigkeit der Patientin eingewirkt und durch die unsachgemäße Gabe von nierenfunktionshemmenden Medikamenten ihr Körper übermäßig mit angestautem Gewebewasser angereichert, so daß sie fast unkenntlich wurde.  









10. Die Machete (Elma Chete)

Was Amts-Richterinnen den ihnen Vorgeführten unterstellen beruht nur sehr selten auf eigenen Anschauungen und Erfahrungen sondern auf dem, was andere ihnen "in bester Absicht" erzählen bzw. in Akten schreiben und - und das ist wohl viel wichtiger - auf ihrer eigenen Phantasie. So muß Frau Bettina Kilian am denkwürdigen Limburger Amtsgerichtsprozess vom 9. Juli 2010 - der "zufällig" exakt in dem Moment stattfand, als Peter Hohm und Mark Zanger den mit wertvollen tropischen Pflanzen und einem schön-bunten, keramischen Mosaik-See dekorierten Hauseingangsgarten mitsamt der darunterliegenden Telefonleitung in der Weilmünsterer Nassauer Straße 23a zertrümmerten, zerhackten, wegbaggerten, auf einen LKW luden und im Krekel'schen Steinbruch versenkten - wohl an ihre eigene Küche bzw. den dort aufgebauten Ikea-Messerblock mit den schönen Wellenschliff-, Filetier-, Hack- und sonstigen Metzgermessern gedacht haben bzw. daran, was sie alles noch nicht mit ihren Kampfwerkzeugen gemacht hatte aber gerne noch tun würde, bevor sie dem ihr gegenüberstehenden Hauseigentümer unterstellte, er habe versucht jemandem mit einer Machete in Stücke zu hacken um müsse deswegen jetzt für mindestens 1/2 Jahr von seiner Familie getrennt werden.

Nach Beendigung ihrer Mitarbeiterinnenrolle am "Mosaikgarten-Zerstörungsprojekt" mußte sie die beschlagnahmte Machete wieder herausrücken und dem Eigentümer des von einem Familienbesuch in Kolumbien 1985 mitgebrachten Erinnerungsstückes und "Kraftobjektes" zurückgeben. Ob sie bzw. ihre "Kraftjäger" dies so wurmte, daß sie im November 2012 erneut zur Beschlagnahme des nun schon mystischen Gegenstandes ansetzte, wissen wir noch nicht.

Fakt ist, daß "das SEK", als es denn nach Mitternacht des 5.11.2012 zum Sturm in das Haus von Frau Zanger ansetzte, die Machete immer noch im Auge hatte und diese - bevor sie sich zur angeblich so dringenden Patientinnen-Abholung in Frau Zangers Schlafzimnmer begaben, im Bürroraum von CID die dort am Bücherregal hängende Machete ausfindig machten und zuerst in die Diele trugen und dort auf den gußeisernen Ofen legten um sie dann anschließend, nach der "Habhaftwerdung" der Abzuholenden neben ihr während ihres Transportes auf einer Rolltrage aus dem Haus und in den Vorgarten hertrugen. Was dann mit den Machete geschah ist Spekulation.




Schwarzuniformierter und maskierter SEK-ler mit MP5 und beschlagnahmter Machete in der linken Hand neben der von Sanitätern gefahrenen Rolltrage mit Frau Rosemarie Zanger (Szenenfoto Hessenschau 6.11.2012 19.30 plus 17:05 Minuten Sendungslaufzeit = 19:47:05) Anmerkung: Die durch ein Kamera-Blitzlicht nur für Sekundenbruchteile aufgehellte Szenerie ist im Filmbeitrag nur erkennbar, wenn der Video exakt bei 17:05 während einer der beiden Blitzlichter angehalten wird.



Vermutlich waren die "SEK-Beamten", die die Machete am 6.11.12. neben Frau Zanger hertrugen, dieselben, die sich schon am 2. Juli 2010 mit gezückten SigSaur P90 Pistolen in der hohlen Gasse vor dem Büro des Sägewerkes Schötz und vor einem guten Dutzend Zuschauer, welche am Palisadenzaun der Sägewerkseinfahrt nebem dem graumetallischen SEK-Van mit abgedunkelten Scheiben standen, ein filmreifes Desaster "bauten", denn beim Eindringen in das Wohnhaus schrie einer der Ersten "das letzte Mal war er da unten"  bevor "die Truppe" in den Keller stürmte, um dort die Türe des Kinderzimmers zu zertrümmern und einzurammen. Doch diesmal hatten "die Beamten" vorgebaut: die Nassauer Strasse war gesperrt worden, Zuschauer gab es diesmal keine. Und der Fehler mit der losgeschraubten Deckenklappe im Kellertreppenaufgang, die Frau Zanger nach der "Hausdurchsuchung" vom 2.7.10 fast erschlagen hatte, der sollte sich auch nicht wiederholen.

Ob nun der SEK-ler, der die Machete aus dem Haus trug, weiß, wie das Loch in Frau Zangers Kopf kam bzw. ob dazu die Machete selbst verwendet worden war, weiß vermutlich nur er selbst. Komplexer ist die Klärung der Frage, wie und warum danach die Machete ohne Befragung und Kontrolle durch Frau Amtsrichterin Bettina Kilian wieder in das Wohnhaus zurückgewandert war. Denn dort wurde sie am 4. Mai 2013 bei Renovierungsarbeiten auf dem Kleiderschrank im Ankleideraum und versteckt unter Bettdecken wiedergefunden. Ohne Beschlagnahmebeschluß. Ohne Amtsquittung. Ohne Richterinnenspruch. Aber blutverschmiert und zwar dermaßen blutverschmiert daß man denken musste, sie sei in einen Eimer mit Schlachtblut getaucht worden.

Diese "Rückverbringung" der Machete nach funktionellem Einsatz ohne Verwaltungsaufwand könnte theoretisch noch in derselben Nacht vonstatten gegangen sein. Wäre sie mit auf eine "Polizeistation" gewandert, dann hätte der SEK-ler darüber Buch führen müssen. So ist es wahrscheinlicher, daß sie vom SEK-ler im SEK-Van deponiert wurde und dort von einer weiteren Person "zur Habe genommen" worden war bzw. daß der SEK-ler sie selbst einem vertrauten Polizeimitarbeiter aus der Nachbarschaft von Frau Zanger übergeben hatte. Oder einem polizeibekannten Verwandten oder einer Richterin, die nach Mitnahme der beiden Haustüraschlüssel in der Nacht vom 6.11. Zugang zum Wohnhaushatte, um dier Machete später dort wieder blutverschmiert zu deponieren.

Was für eine wundervolle Intrige, was für ein schönes Prozess-Szenario hätte man damit "bauen" können ! Die unerklärliche Wunde am Kopf von Frau Zanger, bei einer nachfolgenden Hausdurchsuchung dann die blutverschmierten Macheten auf dem Kleiderschrank ! Das hätte gereicht ! Der vorgebaute "Böse" wäre dann für jeden "glaubhaft und nachvollziehbar" zum "Echten Bösen" geworden. So als hätten Herr Lechner und Frau Kilian gemeinsam das Drehbuch geschrieben.

Und alles "lief verkehrt" bzw. "ging schief", weil neben der HR-Kamera noch ein Fotograf mit Blitzlicht stand, der die noch blut-saubere Machete in der Hand des Bullen fotografierte ...

Momente, die man "Richtern" und der "Dorfhenkerei" täglich gönnt.

Nur Frau Silke Rühberg-Wern dürfte sich nicht gefreut haben, solcherlei vom Fenster ihrer Wohnung aus zu beobachten. Ihr "Team" hätte sie sofort als "schwer erkrankt" betrachtet. 
  








11. Der Richter

Wolfgang Lechner vom Schießberg in Heckholzhausen
das SOS-Kinderdorf in Bogota
und die Beichtanzeigen und Bestrafungswünsche des Mark Zanger


Eigentlich könnte man meinen (wenn man sich denn auf das Studium von Gerichtsakten stützt) alles habe am 4. Dezember 2002 begonnen, als sich der Weilburger Amtsrichter Wolfgang Lechner die "WALTHER PPK"-Pistole des Rolf Zanger aus dessen Wohnhaus herausholen ließ. Der 4.12.2002 war Rolf Zangers 83igster Geburtstag, doch konnte er diesen nicht mehr zu Hause feiern. Er war 19 Tage zuvor, am 15.11.2012, in einem Weilburger Krankenhaus "für tot erklärt" worden. Das wußte der Herr Lechner. Auch wußte er, daß Herr Zanger für seine Pistole einen Waffenschein der Kreisverwaltung Usingen besaß. Und da er nun tot war konnte man sich die Waffe bei ihm zu Hause holen, denn seine Hinterbliebenen hatten in den vergangenen 19 Tagen noch nicht um die Neuausstellung eines Waffenscheines gebeten.

Wer der neue Besitzer der Waffe war, war für Herrn Lechner ein Problem. Im Haus von Rolf Zanger wohnte noch dessen Witwe, Rosemarie, und dessen ältester Sohn, Peter. Nun war Peter der Hauseigentümer, also der rechtliche Inhaber der Umgebung der Waffe, doch wäre Rolf Zangers Ehegattin eigentlich die zuständige Erbin des im Hause Zanger ungeliebten Gegenstandes gewesen. Und nicht zuletzt hatte sie ja auch damals in den 50er Jahren als Landratssekretärin in Usingen Einfluß auf die Ausstellung eines Waffenscheines für ihren Ehegatten gehabt, der fürchtete, bei den Geldtransporten für seine Angestellten von der Bank in Usingen zum Firmensitz in Emmershausen im Privat-PKW gefährdet zu sein. 

Doch die Beziehung des Hauses Zanger / Weilmünster zum Amtsgericht Weilburg hatte schon einige Jahrzehnte früher begonnen, genau im Jahr der von dem CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Ernst Löw in die Wege geleiteten Übersiedlung von Emmershausen nach Weilmünster, in den Amtsgerichtlichen Machtbereich von Weilburg. Und das hatte mit dem Hausbau selbst zu tun, oder vielmehr mit der Tatsache, daß das neugebaute Dach nicht wasserdicht war und im ersten Winter des Neubaues von 1970 auf 1971 Wasser durch die Zimmerdecken tropfte.

Wegen dieses offensichtlichen "Baumangels" wurde der Weilmünsterer Rechtsanwalt Dienst (senior) von Seiten des Bauherren beauftragt, die Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Ein Beweissicherungsverfahren mit dem Aktenzeichen 2 C 198/71 wurde eingeleitet und per Beschluß vom 26. Mai 1971 (AR Ost / JA Geisdörfer - Amtsgericht Weilburg) die Einholung eines Sachverständigengutachtens per Ortsbesichtigung durch den Architekten Alwin Weber, Wiesenstraße, 6292 Weilmünster veranlaßt. (Siehe: CID Report 2015 - Haubauschadensprotokolle). 

Doch auch noch ein weiterer Aspekt führte zum Aufbau einer Verbindung zu den Justizbehörden des Landkreises, die allerdings nicht juristischer sondern rein privater Natur bleiben sollte. Auf Initiative des sozial sehr engagierten Weilmünsterer Ehepaares Dr. Ernst und Hildegard Löw fand sich in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre ein Personenkreis zusammen, der Patenschaften zu Kindern des vom Hermann-Gmeiner-Fonds unterstützten SOS-Kinderdorfes in Bogota (Kolumbien) übernahm. Dazu zählten neben dem Ehepaar Löw selbst  unter anderen der Limburger Richter Schmitt und der älteste Sohn der in Weilmünster neuangesiedelten Familie Zanger als formeller Vertreter des Ortsverbandes der Jungen Union, für welchen dieser von 1974 bis 1978 als Funktionsträger aktiv war. Im Auftrage der anderen Paten besuchten dann im Sommer 1985 der ehemalige Weilmünsterer JU-Vorsitzende Peter Zanger zusammen mit seiner Lebensgefährtin Sol Montoya das SOS-Kinderdorf in Bogotá und überbrachten den Patenkindern Nachrichten, Post und Geschenke  ihrer Wahlverwandten aus Deutschland.

Auf einer späteren Kolumbienreise im Jahre 1991 zu einem Entwicklungsprojekt des kolumbianischen Sozialforschungsinstitutes CINEP in Santa Marta entstand dann durch ein zufälliges Zusammentreffen der Reisenden eine Bekanntschaft zu einer dort lebenden Schwägerin des Patenkindes der Jungen Union Weilmünster, die zeitgleich zur Übersiedlung derer Schwester und Kinder zwecks Eheschließung in einen Weilburger Ortsteil zu Stande kam. Besonders engagiert für die Integration von Flüchtlingen und Einwanderern im Landkreis war zu diesem Zeitpunkt der Weilburger Amtsrichter Wolfgang Lechner, der nun zufällig auch Orts-Nachbar der 1992 zugezogenen späteren Verwandten des Weilmünsterer Hauses Zanger wurde. Dessen diesbezügliche Beziehungen und Bekanntschaften "nach Kolumbien" mögen dann vielleicht auch der Grund gewesen sein, warum sich gerade dieser Weilburger Amtsrichter, der später sogar zum Amtsgerichtsdirektor avancieren und den damaligen Direktor Würz ablösen sollte, berufen fühlte, sich über alle Grenzen des Akzeptablen hinweg und unter Mißachtung jeglicher rechtlicher Regeln ab dem Jahre 2002 in die innerfamiliären Angelegenheiten des Hauses Zanger einzumischen und dort dergestalt den Familienfrieden zu konditionieren und zu manipulieren, daß nicht nur - bis auf eine Ausnahme - bis 2012 alle Angehörigen der älteren Generation "gegangen" waren und die direkten kolumbianischen Verwandten des letzten, die Lechner'schen Staatsmachtorgien Überlebenden Zanger, den Ort Weilmünster wegen der dort administrativ geförderten Gewalttaten und Zerstörungen mieden. Doch auch die Nachbarschaft der Familie Zanger Weilmünster geriet in dieses "Amtsrichterliche Hineinregieren" derart, daß alle diesbezüglichen Zeugen aktentechnisch unterdrückter Vandalismen heute - im Februar 2015 - nicht mehr befragt werden können.         

Diese "amtsrichteriliche" Einflußnahme des "Herrn Lechner" in die familiären Angelegenheiten der Familie Zanger Weilmünster erfolgte wie erwähnt zum Teil aus persönlichen Motiven, die aus seinen privaten Bekanntschaften zu  kolumbianischen Immigranten in Weilburg resultiert haben mögen, aber sehr viel mehr noch vor dem Hintergrund der deutsch-kolumbianischen Entwicklungshilfekooperation und in diesem Rahmen insbesondere der über die GTZ abgewickelten Hilfsprogramme zur Stärkung der kolumbianischen Polizei und Justiz. Dort, in Kolumbien, war es zwischen 1985 und 1998 zu Exzessen gekommen, an denen uniformierte Kommandos - die möglicherweise im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Kooperation ausgebildet, ausgerüstet und angeleitet worden waren - teilgenommen hatten. Gegen diese und andere Menschenrechtsverletzungen hatten Angehörige der Familie Zanger Weilmünster aktiv Stellung bezogen und waren so auch zu Kritikern der justiziären Gewaltanwendung geworden. Besonders Rosemarie Zanger hatte  im Mai 1998 durch die Publikation per Telefax aus Kolumbien erhaltener Zeitungsnachrichten zu den sogenannten "CINEP-Morden", die vermutlich von einem Kommando der kolumbianischen Justizpolizei CTI verübt wurden, eine klare Haltung gegen derartige Exzesse eingenommen. 

So war auch die Rücksiedlung der Familienangehörigen im Juni 2002 nach Weilmünster Folge dieser Vorereignisse. Doch statt die Ansiedlung des deutsch-kolumbianischen Astes der Familie Zanger in Weilmünster als Chance zu betrachten nutzte der Amtsrichter intelligent die lokalen Widersprüche um kleinliche Grundstücksstreitigkeiten und förderte durch systematische Eingriffe und Stärkung der deutschnationalen Gegenseite der Einwanderer einen innerörtlichen und innerfamiliären Konflikt, der die Justiz, ihre "Spezialeinheiten" und die internationale Entwicklungskooperation aus der Kritik und aus der öffentlichen Aufmerksamkeit manövrieren sollte und gleichzeitig "das ganze Problem als dummen Streit zwischen zwei Brüdern" erscheinen lassen sollte.

Dazu bediente sich Wolfgang Lechner des zweiten, jüngeren Sohnes der Weilmünsterer Familie Zanger, der nach dem Verlust des Vaters im November 2002 ein neues "väterlich-autoritäres Vorbild" benötigte und dies in dem Weilburger Amtsrichter, der seinen älteren Bruder per Zwangsmaßnahmen drangsalierte und aus dem "gemeinsamen Fabrikgebäude" herausbeförderte und somit die Konkurrenz des Kleinen beseitigte, auch fand und gerne annahm.

Die diesbezüglichen Ereignisse zwischen dem 4.12.2002 und dem 14.10.2015 - die zumeist in Weilburger Gerichtsakten festgeschrieben sind - und die das Ableben mindestens eines Dutzend von Personen - zumeist Zeugen - belegen, welche die amtsrichterliche Kampfstiefelpolitik entwurzelte, malen ein für Deutschland kaum vorstellbares und peinliches Szenario, das den Eindruck erweckt, Herr Lechner sei bestrebt gewesen, kolumbianische Verhältnisse im Taunus zu etablieren.




   

12. Die drei Frauen in der Nassauer-Straße


Welche weiteren Gründe mögen existiert haben, daß Amtsrichter Lechner im Zusammenspiel mit seinem Adepten Mark Zanger zwischen November 2002 und März 2012 ein rundes Dutzend faule "Prozesse" "baute", ein weiteres dutzend Polizeieinsätze in die Nachbarschaft des Sägewerkes Schötz lenkte, um den theatralischen Prozeßkonstruktionen des alternden Amtsgerichtsdirektors und des aufstrebenden Weilmünsterer Fabrikerben"ein Fundament zu geben" ?

Was für Anlässe bestanden für diese beiden Männer, per Gerichtstheater ein Vertuschungsszenario als Amtsbruder-Walkyreritt zu inszenieren, in dessen von treuen Reitgefährten aufgewirbelten Amtsnebel zwischen November 2002 und November 2012 ein Dutzend Nachbarn so angesehener "Firmen" wie dem Sägewerk Schötz, der Optischen Werkstätten Zanger und den Sicherheitsorganen des Landes vollkommen unbemerkt verschwinden konnten, ohne daß jemand sich zu wundern begann ?

Was mußten Wolfgang Lechner und Mark Zanger mit ihrem selbstprovozierten dörflichen Anti-Terror-Theater in der ansonsten eher verschlafenen Weiltalgemeinde Weilmünster - bei dem sie selbst zu Erben wurden, während die eigenen Familienangehörigen einer nach dem anderen abtransportiert wurden - vertuschen ?

Begonnen hatte dieses Szenario Ende Oktober 1996 mit dem tödlichen Autounfall des älteren Sohnes einer renommierten Weilmünsterer Unternehmersfamilie. Auf der Rückfahrt von Weilburg nach Weilmünster schleuderte sein BMW in der Kurve zwischen dem Dachdeckereibetrieb Ulrich Weil und dem Sägewerk Schötz. Der PKW flog von der Straße in den Abgrund und blieb zertrümmert auf dem Sägewerksgelände liegen, in wenigen dutzen Metern Abstand zum Wlohnhaus der Familie Zanger. Dieses Ereignis traf die Weilmünsterer Volksseele schwer. In den Folgejahren bis 2001 kam es danach im Weilmünster selbst sowie in der Nachbargemeinde Weilrod, aus welcher die 1970 nach Weilmünster übergesiedelte Familie Zanger stammte - zu insgesamt 5 Überfällen auf Sparkassen und Banken. Überfälle trafen die Volksbankfiliale in Wolfenhausen, die Hauptstelle der Volksbank in Weilmünster sowie die Filiale der Weilburger Kreissparkasse ebendort. 2 weitere Überfälle sollen auf die Filiale der Volksbank in Weilrod verübt worden sein.  

Im zeitlichen Zusammenhang mit einen dieser Überfälle beobachtete Rolf Zanger von seinem Wohnzimmerfenster aus die Passage eines PKW über den Feldweg, der an seiner Fabrik und dem Sägewerk vorbei zu den Kleingärten führt. Später fand sich dort abgestellt ein blauer BMW mit Heilbronner Überführungskennzeichen. Parallel zum Auftauchen des BMW wurde auf Höhe des Sägemehlturmes des Sägewerkes ein Loch in den Maschendrahtzaun des Wohn- und Fabrikgrundstückes Zanger geschnitten, exakt an der Stelle, an welcher seine Frau Rosemarie einen Baumkreis gepflanzt hatte. Der ausgeschnittene Maschendraht fand sich danach eingerollt im Gras neben dem Treppenaufgang zum Fabrikgebäude.

Wer mußte auf diesem Weg von den Kleingärten zur Fabrik "einen neuen Eingang bauen" um ungesehen von der meist an ihrem Küchenfenster im 1. Stock des benachbarten Schulhauses sitzenden Gemeindekrankenschwester Silke Rühberg-Wern über den Feldweg in das Fabrikgebäude gelangen zu können ?

Wie so viele andere interessierte diese Frage noch die Existenz des seltsamen BMW aus Heilbronn weder die Polizei, noch sonst jemanden und schon gar nicht den Weilburg Amtsrichter Lechner und den Mark Zanger.

So kam es dazu, daß alle Zeugen des "BMW-Events" zwischen 2002 und 2014 verschwanden. Vermutlich alle in Krankenhäusern und in Begleitung eines Arztes:

Rolf Zanger
Gertrud Zanger
Norbert Schötz
Rosemarie Zanger
Silke Wern

Am 16. Oktober2014 verstarb auch der Weilburger Rechtsanwalt Eberhart Pauly, der einen Rechtsstreit gegen Mark Zanger, Andreas Plahl und Peter Hohm wegen der Zerstörung eines Gartengeländes mit Teich zu regeln versuchte, welches Rosemarie Zanger und ihr Sohn Peter zwischen Juli 2007 und Juli 2010 exakt an der Stelle angelegt hatten, an der beim Auftauchen des BMW das Loch in ihren Gartenzaun geschnitten worden war.

  • War der BMW ein Fluchtwagen des Überfalles auf die Volksbank Weilmünster ?
  • Baute sich der Fahrer des PKW ein Loch in den Gartenzaun der Frau Zanger um so ungesehen im Fabrikgelände verschwinden zu können ?

Dann wäre natürlich verständlich, daß der Weilburger Amtsrichter und der Fabrikantenerbe allen Nebel der Welt erzeugen mussten um die Zeugen dieses "Witzes" verschwinden zu lassen.


Dabei beherrschte der Amtsrichter a.D. das "Falschbildbauen" so gut wie vermutlich kein anderer Justizmitarbeiter in Deutschland, was auf seine Erfahrungssammlung in den "RAF-Verfahren" der 70er und 80er hindeutet. Hierbei kommt dem "netten Richter mit freundlichem Glücksbärchi-Lächeln", dem man selbst nichts Böses zutraut, der aber genau weiß, was seine aktentechnischen Charaktergemälde im ihm nachgeschalteten Justizapparat für Handlungsketten auszulösen im Stande sind, und der genau weiß, was "seine Amtsburschen" später mit dem von ihm "Vorgezeichneten" tun wollen, wobei er sich die Hände in Unschuld wäscht, weil "ja alles ganz anders gemeint war" und der Verurteilte  "uns nicht richtig versteht", die Funktion des versteckten Henkers zu. 
















  

      




 




Impressum

Anekdoten zum 5./6.11.2012 

ist eine Datensammlung zur Aufklärung der Zusammenhänge rund um die unter Einsatz von Gewalt herbeigeführte, medizinische Tötung von Frau Rosemarie Elisabeth Zanger geb. Klinge im Zeitraum zwischen ihrer Abholung aus ihrem Wohnhaus am 6.11.2012 um 1.30 morgens durch ein Spezialkommando der Polizei und der letzten von mehreren Kopfoperationen am 15.11.2012 in der Neurochirurgischen Senckenbergischen Klinik der Johann Wolfgang Goethe Universität von Frankfurt.


Forensisch-Kriminologische Studien


Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger